Plattform-Nutzungsbedingungen
Diese Bedingungen gliedern sich in fünf Teile. Teil A gilt für alle Nutzer. Zusätzlich gilt für Sie der Teil, der Ihre Rolle betrifft:
| Teil | Für wen |
|---|---|
| Teil A | alle Nutzer der Plattform |
| Teil B | Fahrgäste, die als Verbraucher handeln |
| Teil C | Fahrer („Driver"), die über einen Flottenpartner zugreifen |
| Teil D | Flottenpartner (Subunternehmer) |
| Teil E | Firmenkunden und ihre benannten berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
Die verbraucherschützenden Regelungen aus Teil B gehen für Verbraucher jeder abweichenden Regelung in den übrigen Teilen vor.
Teil A — Allgemeine Bedingungen
A1. Einführung und Annahme
A1.1 Diese Nutzungsbedingungen („Bedingungen") regeln den Zugang zu und die Nutzung der Apps, Websites und Dienste von Emaride EU S.à r.l. (zusammen die „Plattform"). Betreiberin ist die
Emaride EU S.à r.l. société à responsabilité limitée nach luxemburgischem Recht Vertreten durch den alleinigen Geschäftsführer Tobias Felten Luxemburg Handelsregister (RCS): in Eintragung TVA: in Eintragung E-Mail: info@emaride.lu
A1.2 Mit dem Anlegen eines Kontos oder der Nutzung der Plattform nehmen Sie diese Bedingungen und den für Sie geltenden Teil an. Wenn Sie sie nicht annehmen, nutzen Sie die Plattform nicht.
A1.3 Vorrang signierter Verträge. Haben Sie mit Emaride einen gesonderten, signierten Vertrag geschlossen — ein Fleet Partner Agreement oder ein Corporate Client Agreement —, so geht dieser Vertrag für diese Rechtsbeziehung im Widerspruchsfall vor. Ausgenommen sind die verbraucherschützenden Regelungen aus Teil B: sie gehen für eine natürliche Person, die als Verbraucher handelt, immer vor.
A1.4 Nachweis der Annahme. Ihre Annahme dieser Bedingungen wird von uns aufgezeichnet
und als Nachweis aufbewahrt — mit Datum, Version und Art der Annahme (etwa Registrierung,
Bestätigung in der App oder in der Web-Anwendung). Wir bewahren diesen Nachweis auf, um
belegen zu können, welche Fassung Sie wann angenommen haben; er dient ausschließlich diesem
Zweck und der Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Näheres zur Verarbeitung dieser Daten steht in
der Datenschutzerklärung (datenschutz).
A2. Begriffsbestimmungen
- Plattform — die von Emaride bereitgestellten Apps, Websites und Dienste zur Vermittlung von Fahrten.
- Fahrt — eine über die Plattform vermittelte Personenbeförderung.
- Fahrpreis — der für eine Fahrt zu zahlende Gesamtpreis aus Basispreis, Zeit- und Distanzanteil, etwaigen Zuschlägen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer (TVA), wie vor der Buchungsbestätigung angezeigt oder geschätzt.
- Provision — die Vergütung, die Emaride dem Flottenpartner für die Vermittlung in Rechnung stellt. Sie erhöht den Ihnen angezeigten Fahrpreis nicht.
- PSP — der lizenzierte Zahlungsdienstleister, der die Zahlungen abwickelt (Merchant of Record). Emaride setzt hierfür Stripe ein.
- Flottenpartner (auch „Subunternehmer") — ein von Emaride zugelassenes Unternehmen, das Fahrzeuge und Fahrer auf der Plattform einsetzt und die Beförderung im eigenen Namen erbringt.
- Driver (Fahrer) — eine natürliche Person, die von einem Flottenpartner beschäftigt oder beauftragt ist und die Beförderung durchführt.
- Beförderungsvertrag — der Vertrag über die konkrete Fahrt; er kommt ausschließlich zwischen Fahrgast und Flottenpartner zustande.
- Verbraucher — eine natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind.
- Inhalt — alles, was auf der Plattform eingestellt oder bereitgestellt wird, etwa Bewertungen und Support-Nachrichten.
- Nutzer — jede Person, die die Plattform nutzt.
A3. Natur des Dienstes (Vermittler, kein Beförderer)
A3.1 Emaride betreibt die Plattform als technologischen Vermittlungsdienst und Online-Vermittlungsdienst. Emaride erbringt selbst keine Personenbeförderung, ist kein Beförderungsunternehmen und erbringt keine regulierten Zahlungsdienste.
A3.2 Die Beförderung wird von rechtlich selbstständigen Flottenpartnern und deren Fahrern erbracht, die dafür allein verantwortlich sind. Emaride wird nicht Partei des Beförderungsvertrags.
A3.3 Emaride ist nicht Arbeitgeber, nicht Mitarbeitgeber, nicht Auftraggeber und nicht Vertreter eines Fahrers oder eines Flottenpartners.
A3.4 Verfügbarkeit, Qualität, Sicherheit und Pünktlichkeit einer Fahrt hängen von Dritten ab; Emaride sagt sie nicht zu.
A4. Konto, Zugang und Sicherheit
A4.1 Für die Nutzung ist ein Konto erforderlich. Sie müssen volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein und wahrheitsgemäße, aktuelle Angaben machen.
A4.2 Sie halten Ihre Zugangsdaten geheim und sind für Aktivitäten über Ihr Konto verantwortlich, soweit Sie diese zu vertreten haben. Eine unbefugte Nutzung teilen Sie uns unverzüglich mit.
A4.3 Emaride darf Identität und Zugangsvoraussetzungen prüfen und ein Konto ablehnen, einschränken, sperren oder schließen — nach Maßgabe dieser Bedingungen und des anwendbaren Rechts, verhältnismäßig und mit Begründung (Teil B Ziffer B12, Teil C Ziffer C6, Teil D Ziffer D5).
A5. Haftung
A5.1 Drei Stufen. Emaride haftet
- unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistiger Täuschung sowie in allen weiteren Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich nicht zulässig ist;
- bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, und dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden;
- im Übrigen nicht.
A5.2 Was eine wesentliche Vertragspflicht ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut. Bezogen auf die Plattform sind das insbesondere: die Vermittlung einer bestätigten Buchung an einen zuständigen Flottenpartner, die korrekte Anzeige und Abrechnung des Fahrpreises und die Bereitstellung des Verifikationsverfahrens nach Teil B Ziffer B5. Wir verwenden diesen Begriff in diesen Bedingungen ausschließlich in der hier definierten Bedeutung.
A5.3 Beförderung. Für die Durchführung der Beförderung haftet ausschließlich der Flottenpartner als Partei des Beförderungsvertrags.
A5.4 Nutzer ohne Verbraucherstellung. Für einen Nutzer, der nicht Verbraucher ist und mit Emaride keinen gesonderten signierten Vertrag hat, ist die Gesamthaftung von Emaride aus oder im Zusammenhang mit der Plattform auf 5.000 EUR begrenzt. Die Fälle aus Ziffer A5.1 Nr. 1 bleiben davon unberührt.
A5.5 Zwingende Haftung nach luxemburgischem Verbraucherrecht und nach dem zwingenden Recht des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt unberührt.
A6. Änderungen dieser Bedingungen
A6.1 Verbraucher. Änderungen wirken nur für die Zukunft. Wir informieren Sie vor dem Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger. Eine geänderte Fassung dieser Bedingungen gilt für Sie erst, wenn Sie sie aktiv annehmen — eine Zustimmung durch Schweigen oder durch bloße weitere Nutzung sehen wir nicht vor. Nehmen Sie die neue Fassung nicht an, können Sie die Plattform bis zum Wirksamwerden weiter im bisherigen Umfang nutzen und Ihr Konto jederzeit beenden.
A6.2 Geschäftliche Nutzer. Gegenüber geschäftlichen Nutzern (Flottenpartner, Firmenkunden, gewerblich tätige Fahrer) teilen wir Änderungen dieser Bedingungen mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger mit (Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/1150 — P2B). Ist eine längere Frist erforderlich, um technische oder wirtschaftliche Anpassungen vorzunehmen, gilt diese längere Frist. Der geschäftliche Nutzer kann das Vertragsverhältnis vor Ablauf der Frist beenden. Die Frist entfällt nur, soweit eine gesetzliche Pflicht eine sofortige Änderung verlangt oder eine Sicherheitslücke abzuwenden ist.
A7. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht des Großherzogtums Luxemburg unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Handeln Sie als Verbraucher, bleiben die zwingenden Schutzvorschriften des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt (Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 — Rom I). Diese Rechtswahl kann Ihnen den durch dieses Recht gewährten Schutz nicht entziehen.
A8. Gerichtsstand
A8.1 Verbraucher. Sie können Emaride an Ihrem Wohnsitz oder in Luxemburg verklagen. Als Verbraucher können Sie nur an Ihrem Wohnsitz verklagt werden (Art. 17–19 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012). Ein hiervon abweichender ausschließlicher Gerichtsstand wird Ihnen nicht auferlegt, und ein Schiedsverfahren wird Ihnen nicht auferlegt.
A8.2 Geschäftliche Nutzer. Für geschäftliche Nutzer gilt die Streitbeilegungsklausel ihres signierten Vertrags; fehlt eine solche, sind die Gerichte in Luxemburg zuständig.
A9. Beschwerden und außergerichtliche Streitbeilegung
A9.1 Wenden Sie sich zuerst an unseren Support in der App oder an info@emaride.lu. Wir betreiben ein internes Beschwerdeverfahren und antworten in angemessener Frist.
A9.2 Erklärung nach § 36 VSBG. Emaride ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 des deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes).
A9.3 Luxemburg. Für Streitigkeiten mit Bezug zu Luxemburg können Verbraucher den Service national du Médiateur de la consommation anrufen (6, rue du Palais de Justice, L-1841 Luxembourg; mediateurconsommation.lu).
A9.4 Streitigkeiten über Kontomaßnahmen. Geht es um die Einschränkung oder Entfernung Ihres Kontos oder Ihrer Inhalte durch Emaride als Online-Plattform, können Sie zusätzlich eine nach Art. 21 der Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA) zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anrufen.
A10. Unzulässige Nutzung, Inhalte und Meldewege
A10.1 Sie nutzen die Plattform nicht rechtswidrig, betrügerisch oder zur Vorbereitung von Straftaten. Untersagt sind insbesondere: falsche Angaben und Identitätsvortäuschung; Belästigung, Bedrohung, Diskriminierung oder Gefährdung von Personen; das Umgehen von Fahrpreisen, Gebühren oder der Provision, einschließlich der Verlagerung von über die Plattform vermittelten Geschäften außerhalb der Plattform; Eingriffe in die Plattform (Hacking, Scraping, Reverse Engineering, Überlastung, Schadsoftware); die Verletzung von Rechten Dritter; die Mitnahme verbotener Gegenstände; sowie die Manipulation von Bewertungen, Empfehlungen oder Aktionen.
A10.2 Die Plattform, die Software, die Marken und die Inhalte von Emaride sind urheber- und markenrechtlich geschützt. Sie erhalten ein einfaches, widerrufliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform im Rahmen dieser Bedingungen. An eigenen Inhalten, die Sie einstellen (etwa Bewertungen), räumen Sie Emaride ein einfaches, unentgeltliches Recht ein, sie zum Betrieb und zur Verbesserung des Dienstes zu nutzen; das Datenschutzrecht bleibt unberührt.
A10.3 Rechtswidrige Inhalte oder rechtswidriges Verhalten können Sie über den Support in
der App oder an info@emaride.lu melden. Emaride betreibt ein Melde- und Abhilfeverfahren nach
der Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA) und unterhält eine einheitliche Kontaktstelle für Behörden
und Nutzer (siehe impressum).
A11. Schlussbestimmungen
A11.1 Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
A11.2 Die Nichtausübung eines Rechts ist kein Verzicht darauf. Emaride kann diese Bedingungen auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger übertragen; Ihre Rechte werden dadurch nicht geschmälert.
A11.3 Mitteilungen erfolgen über die Plattform oder auf einem dauerhaften Datenträger.
A11.4 Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung
(datenschutz), für Fahrer nach datenschutz-fahrer und für Kontaktpersonen von Partnern
nach datenschutz-partner.
A11.5 Diese Bedingungen liegen auf Deutsch, Französisch und Englisch vor. Alle drei Fassungen sind verbindlich; bei Abweichungen gilt für Verbraucher die Fassung in der Sprache, in der die Bedingungen ihnen gegenüber verwendet wurden. Die in Ziffer D7.1 genannten Anlagen — der Auftragsverarbeitungsvertrag für Flottenpartner und Schedule 7 — liegen ausschließlich auf Englisch vor.
Teil B — Fahrgäste (Verbraucher)
Teil B gilt für Fahrgäste, die als Verbraucher handeln. Er geht jeder abweichenden Bestimmung dieser Bedingungen vor, soweit er für den Verbraucher günstiger ist.
B1. Der Beförderungsvertrag
B1.1 Über die Plattform buchen Sie eine sofortige Fahrt („Instant Ride"). Mit der Bestätigung der Buchung geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Beförderungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald ein Driver die Fahrt annimmt; Sie erhalten eine Bestätigung in der App.
B1.2 Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem zuständigen Flottenpartner zustande. Emaride ist nicht Partei dieses Vertrags und schuldet Ihnen selbst keine Beförderungsleistung, sondern die Vermittlung und die technische Abwicklung.
B1.3 Die Zuordnung erfolgt gebietsbasiert: Buchungen aus einem PLZ-Gebiet werden an den für dieses Gebiet zuständigen Flottenpartner geroutet. Ein Anspruch auf einen bestimmten Driver oder ein bestimmtes Fahrzeug besteht nicht.
B2. Preis, Transparenz und Mehrwertsteuer
B2.1 Vor der verbindlichen Buchung werden Ihnen Abhol- und Zielort, der Fahrpreis und seine vollständige Aufschlüsselung angezeigt (Basispreis, Zeit- und Distanzanteil, Zuschläge etwa nach Tageszeit oder Wochentag).
B2.2 Zum Buchungszeitpunkt wird ein unveränderlicher Preis-Snapshot gespeichert. Dieser Preis ist für die gebuchte Fahrt verbindlich, soweit sich die Fahrtparameter (Route, Wartezeit, Zwischenstopps) nicht ändern. Bei Abweichungen erfolgt eine Anpassung nach der angezeigten Aufschlüsselung; die Abweichung wird Ihnen im Beleg ausgewiesen.
B2.3 Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Fahrten über eine Landesgrenze wird die Mehrwertsteuer streckenanteilig nach den durchfahrenen Ländern ausgewiesen.
B2.4 Nach jeder Fahrt erhalten Sie einen aufgeschlüsselten Beleg in der App.
B3. Zahlung
B3.1 Die Zahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos per Karte über die in der App hinterlegte Zahlungsmethode. Die Abwicklung übernimmt Stripe als lizenzierter Zahlungsdienstleister und Merchant of Record; dessen Bedingungen gelten ergänzend.
B3.2 Emaride hält, besitzt oder verwaltet keine Fahrgelder und erbringt keine regulierten Zahlungsdienste. Der PSP zieht den Fahrpreis bei Ihnen ein und leitet ihn an den Flottenpartner weiter; Emaride stellt dem Flottenpartner lediglich seine Provision in Rechnung. Rückerstattungen, soweit geschuldet, laufen ebenfalls über den PSP.
B3.3 Andere Zahlungsarten — insbesondere Barzahlung — werden nicht angeboten.
B3.4 Der Fahrpreis wird nach Abschluss der Fahrt belastet. Rechnungs- und
Transaktionsdaten werden für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt (in Luxemburg
grundsätzlich 10 Jahre); Näheres regelt datenschutz.
B4. Kein 14-tägiges Widerrufsrecht — und warum
B4.1 Für Verträge über die Personenbeförderung besteht kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Gesetzgeber hat Personenbeförderungsverträge von den Regeln über Fernabsatzverträge ausgenommen, weil die Leistung terminbezogen und kurzfristig ist: ein Fahrzeug, das für Sie disponiert wurde, lässt sich nach einem späteren Widerruf nicht mehr anderweitig einsetzen. Rechtsgrundlage ist Art. 3 Abs. 3 lit. k der Richtlinie 2011/83/EU, für in Deutschland ansässige Verbraucher § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB.
B4.2 Ihre Rechte aus den Ziffern B6 und B7 — insbesondere die kostenfreie Stornierung innerhalb der dort genannten Frist — bleiben davon unberührt, ebenso Ihre gesetzlichen Rechte bei Schlecht- oder Nichterfüllung.
B5. Verifikation beim Fahrtantritt (OTP / QR)
B5.1 Damit der richtige Fahrgast in das richtige Fahrzeug einsteigt, verwenden wir ein Verifikationsverfahren mit Einmal-Code (OTP) oder QR-Code.
B5.2 Sie zeigen den in der App angezeigten Code beim Fahrtantritt vor oder lassen ihn scannen. Ohne erfolgreiche Verifikation kann die Fahrt nicht gestartet werden. Der Code wird nach der Verifikation gelöscht.
B6. Stornierung durch Sie
B6.1 Sie können eine Buchung jederzeit über die Plattform stornieren. Eine Stornierung vor der Annahme durch einen Driver sowie innerhalb von 5 Minuten nach der Annahme ist kostenfrei.
B6.2 Stornieren Sie nach Ablauf dieser 5-Minuten-Frist oder nach Beginn der Anfahrt, kann eine Stornogebühr anfallen. Die Höhe wird Ihnen vor der Bestätigung der Stornierung angezeigt.
B6.3 Die Stornogebühr ist eine Schadenspauschale, keine Strafe. Sie ist als pauschalierter Schadensersatz ausgestaltet und übersteigt nicht den nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge typischerweise zu erwartenden Schaden — das ist die Leer-Anfahrt und die Wartezeit des Flottenpartners bzw. des Drivers, nicht der volle Fahrpreis. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist; in diesem Fall wird die Gebühr entsprechend herabgesetzt oder erstattet (§ 309 Nr. 5 BGB und die entsprechenden Vorschriften des luxemburgischen Verbraucherrechts).
B7. No-Show (Nichterscheinen)
B7.1 Erscheinen Sie nach dem Eintreffen des Drivers am Abholort nicht innerhalb der angezeigten Wartezeit (derzeit 5 Minuten) und sind Sie nicht erreichbar, kann die Fahrt als „No-Show" beendet werden.
B7.2 In diesem Fall kann eine No-Show-Gebühr berechnet werden. Ein bereits autorisierter Betrag wird unter Abzug dieser Gebühr anteilig freigegeben bzw. erstattet.
B7.3 Auch die No-Show-Gebühr ist eine Schadenspauschale, keine Strafe: Sie übersteigt nicht den typischerweise zu erwartenden Schaden (Anfahrt und Wartezeit, nicht der volle Fahrpreis) und wird Ihnen in der App transparent ausgewiesen. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB).
B8. Trinkgeld
B8.1 Sie können dem Driver freiwillig ein Trinkgeld gewähren. Das Trinkgeld ist freiwillig, ist nicht Teil des Fahrpreises und wird ungekürzt dem Driver bzw. seinem Flottenpartner zugeordnet.
B8.2 Auf Trinkgelder erhebt Emaride keine Provision.
B9. Penalty-System
B9.1 Zur Sicherung der Servicequalität und zum Schutz der Flottenpartner unterhält Emaride ein abgestuftes System von Maßnahmen bei vertragswidrigem Verhalten (etwa wiederholte kurzfristige Stornierungen oder No-Shows) mit vier Stufen:
- Stufe 1 — Hinweis: Information über das beanstandete Verhalten.
- Stufe 2 — Warnung: ausdrückliche Warnung mit Hinweis auf weitere Folgen.
- Stufe 3 — temporäre Einschränkung: vorübergehende Beschränkung der Buchungsfunktion.
- Stufe 4 — Sperrung: Sperrung des Kontos.
B9.2 Es handelt sich um zugangs- und nutzungsbezogene Maßnahmen im Rahmen des Hausrechts der Plattform, nicht um eine Vertragsstrafe und nicht um eine Geldzahlung. Die Bewertung erfolgt verhältnismäßig und bezieht Verhalten innerhalb eines rollierenden Zeitraums von 30 Tagen ein.
B9.3 Jede Maßnahme wird Ihnen mit Begründung mitgeteilt. Eine Maßnahme mit erheblicher Wirkung — insbesondere Einschränkung oder Sperrung — wird nicht ausschließlich automatisiert getroffen. Sie haben Anspruch auf Überprüfung durch eine Person, das Recht, Ihren Standpunkt darzulegen, und das Recht, der Maßnahme über den Support zu widersprechen (Art. 22 DSGVO).
B10. Bewertungen
B10.1 Nach einer Fahrt können Fahrgast und Driver einander bewerten. Bewertungen müssen wahrheitsgemäß und sachlich sein.
B10.2 Beleidigende, diskriminierende oder rechtswidrige Bewertungen sind unzulässig und können entfernt werden. Über die Entfernung einer Bewertung werden Sie mit Begründung informiert; Sie können ihr widersprechen (Ziffer A9.4).
B11. Ihre Pflichten
B11.1 Sie verhalten sich rechtmäßig und respektvoll, gefährden oder belästigen den Driver nicht, legen den Sicherheitsgurt an, beachten angemessene Sicherheitshinweise und führen keine verbotenen Gegenstände mit.
B11.2 Verstöße können zu Maßnahmen nach Ziffer B9 bis zur Sperrung führen.
B11.3 Verlorene Gegenstände melden Sie über den Support; wir leiten die Meldung an den Flottenpartner weiter. Ein Auffinden können wir nicht zusagen.
B12. Verbraucherrechte, Haftung, Beendigung
B12.1 Ihre gesetzlichen Verbraucherrechte nach dem luxemburgischen Code de la consommation und nach dem EU-Verbraucherrecht werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.
B12.2 Für die Durchführung der Beförderung haftet der Flottenpartner (Ziffer A5.3). Im Übrigen gilt Ziffer A5 mit der Klarstellung, dass eine Haftungsbeschränkung Ihnen gegenüber nur so weit gilt, wie das zwingende Verbraucherrecht das zulässt; unwirksame Beschränkungen gelten nicht.
B12.3 Sie können das Nutzungsverhältnis jederzeit beenden und die Anonymisierung Ihres
Kontos in der App auslösen. Gesetzlich aufbewahrungspflichtige Rechnungsdaten bleiben in der
gesetzlich erforderlichen Form erhalten (datenschutz).
B12.4 Emaride kann das Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grund beenden oder das Konto sperren, insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen. Die Maßnahme wird Ihnen mit Begründung mitgeteilt und ist nach Ziffer B9.3 überprüfbar.
Teil C — Fahrer (Driver)
C0. Zugang ausschließlich über einen Flottenpartner
C0.1 Driver greifen ausschließlich über einen von Emaride zugelassenen Flottenpartner auf die Plattform zu, der sie beschäftigt oder beauftragt. Emaride schließt keine Verträge mit einzelnen Fahrern.
C0.2 Zwischen Emaride und dem Driver besteht kein Arbeitsvertrag, kein Dienstvertrag, kein Beförderungsvertrag und keine Vergütungsbeziehung. Emaride ist nicht Arbeitgeber, nicht Mitarbeitgeber und nicht Auftraggeber des Drivers, weist ihm keine Arbeitszeit zu und zahlt ihm kein Entgelt. Arbeitgeber oder Auftraggeber des Drivers ist ausschließlich der Flottenpartner.
C0.3 Dieser Teil C regelt allein den technischen Zugang zur App — welche Nachweise für die Freischaltung nötig sind, wie das Konto zu sichern ist und unter welchen Bedingungen der Zugang eingeschränkt werden kann. Er begründet kein Vertragsverhältnis über die Erbringung von Beförderungs- oder Arbeitsleistungen und kann ein solches nicht begründen.
C1. App-Zugang und Konto
C1.1 Der Zugang wird freigeschaltet, nachdem der Flottenpartner den Driver angelegt hat und die Nachweise nach Ziffer C3 vorliegen.
C1.2 Das Konto ist persönlich. Zugangsdaten und Gerät dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden; Fahrten dürfen nicht unter dem Konto einer anderen Person durchgeführt werden.
C1.3 Der Driver hält Fahrer- und Fahrzeugdaten in der App aktuell.
C2. Autonomie
C2.1 Der Driver entscheidet frei, ob er eine angebotene Fahrt annimmt, ablehnt oder nicht beachtet. Für die Nichtannahme einer Fahrt sieht Emaride keine Sanktion, keine Gebühr und keinen Nachteil vor.
C2.2 Emaride verlangt keine Exklusivität, keine Mindeststundenzahl, keine Pflichtschichten und keine Vorgaben zum An- oder Abmelden. Der Driver darf gleichzeitig für andere Plattformen und Auftraggeber tätig sein, auch für Wettbewerber („Multi-Homing"), und organisiert seine Arbeitszeit und Verfügbarkeit selbst — im Rahmen des anwendbaren Rechts, der Sicherheit und der Vorgaben seines Flottenpartners als Arbeitgeber.
C2.3 Diese Ziffer setzt die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/2831 über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit um, wie sie in Luxemburg und den weiteren Märkten umgesetzt wird.
C2.4 Automatisierte Systeme. Emaride informiert Driver in verständlicher Form über
automatisierte Systeme, die sie erheblich betreffen — insbesondere über die Zuordnung von
Fahrten, über Bewertungen, über die Betrugsprävention und über Kontoeinschränkungen. Für
Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung besteht Anspruch auf
Überprüfung durch eine Person (Art. 22 DSGVO). Einzelheiten stehen in
datenschutz-fahrer.
C3. Nachweise und Gültigkeit
C3.1 Für den Zugang müssen gültig vorliegen und in der App hinterlegt sein: Führerschein, erforderliche behördliche Erlaubnisse, der Nachweis der Berechtigung zur Erwerbstätigkeit sowie die fahrzeugbezogenen Nachweise (Ziffer D2). Der Driver und sein Flottenpartner sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass die Nachweise aktuell sind.
C3.2 Auto-Lock bei Ablauf. Läuft ein erforderlicher Nachweis ab, wird der App-Zugang automatisch gesperrt, bis ein gültiger Nachweis vorliegt. Vor dem Ablauf wird rechtzeitig erinnert.
C3.3 Die automatische Sperre ist eine rechtlich gebundene Folge des Ablaufs eines Nachweises, keine Bewertung der Person. Sie wird mit Begründung mitgeteilt; der Driver kann die Richtigkeit der Daten beanstanden und eine Überprüfung durch eine Person verlangen (Art. 22 DSGVO). Nach dem Nachreichen eines gültigen Nachweises wird der Zugang wieder freigeschaltet.
C4. Verhalten und Fahrzeug
C4.1 Der Driver erbringt die Beförderung sicher, rechtmäßig und diskriminierungsfrei und behandelt Fahrgäste respektvoll. Verkehrs-, Transport-, Arbeitszeit- und Ruhezeitvorschriften sind einzuhalten.
C4.2 Im Fahrzeug ist versiegeltes Trinkwasser für Fahrgäste bereitzuhalten. Das Fahrzeug ist sauber, verkehrssicher und entspricht den Standards nach Ziffer D2.
C4.3 Der Driver führt die Verifikation nach Ziffer B5 vor dem Fahrtantritt durch.
C5. Datenverarbeitung
Welche Daten von Drivern verarbeitet werden, zu welchen Zwecken, wie lange und mit welchen
Rechten, steht im Datenschutzhinweis für Fahrer (datenschutz-fahrer). Er beschreibt
insbesondere die Standortverarbeitung während der Schicht und die automatisierten Systeme nach
Ziffer C2.4.
C6. Einschränkung und Sperrung
C6.1 Emaride kann den App-Zugang einschränken oder sperren, wenn das zur Sicherheit, bei Verdacht auf Betrug oder rechtswidriges Verhalten, bei Verstoß gegen diese Bedingungen, beim Ablauf erforderlicher Nachweise oder aufgrund einer gesetzlichen Pflicht erforderlich ist.
C6.2 Maßnahmen sind verhältnismäßig. Der Driver erhält eine Begründung und eine Möglichkeit, die Entscheidung anzufechten — über den Support in der App oder über info@emaride.lu. Die Anfechtung wird von einer Person geprüft.
C6.3 Bei unmittelbarer Gefahr für die Sicherheit, bei Betrug, bei sanktionsrechtlichen Gründen oder beim Ablauf einer erforderlichen behördlichen Erlaubnis kann die Maßnahme sofort wirken; die Begründung wird dann unverzüglich nachgereicht.
C6.4 Eine Einschränkung des App-Zugangs berührt das Arbeits- oder Auftragsverhältnis zwischen Driver und Flottenpartner nicht; dieses richtet sich allein nach dem Vertrag zwischen diesen beiden (Ziffer C0.2).
Teil D — Flottenpartner
Dieser Teil ist die öffentlich zugängliche Fassung der allgemeinen Zugangsbedingungen für gewerbliche Nutzer nach Art. 3 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B).
D1. Verhältnis zum Fleet Partner Agreement
D1.1 Flottenpartner nutzen die Plattform auf Grundlage des signierten Fleet Partner Agreement. Dieses regelt Onboarding, Erlaubnisse und fahrtbezogene Freigaben, die Fleet-as-Employer-Struktur und die Fahrer-Autonomie, Versicherung und Fahrzeugstandards, die Provision und den Provisionsschutz, die Abwicklung über den PSP, Rückbelastungen und Sicherheitseinbehalt, Mehrwertsteuer, Umgehungs- und Abwerbeverbote, Prüfungsrechte, die P2B-konforme Suspendierung und Beendigung, Freistellungen sowie Nachweis und Schiedsverfahren.
D1.2 Diese Bedingungen ergänzen das Fleet Partner Agreement. Im Widerspruchsfall geht das Fleet Partner Agreement für den Flottenpartner vor (Ziffer A1.3).
D2. Zulassungsvoraussetzungen
D2.1 Der Flottenpartner besitzt und hält aufrecht: die erforderliche Beförderungslizenz und alle weiteren behördlichen Erlaubnisse für die von ihm bedienten Gebiete.
D2.2 Versicherung „app-on": Für jedes eingesetzte Fahrzeug besteht ein Versicherungsschutz, der die Beförderung von Fahrgästen auch während der Nutzung der Plattform abdeckt — von der Annahme einer Fahrt über die Anfahrt bis zum Ende der Fahrt. Ein Versicherungsschutz, der die gewerbliche Personenbeförderung ausschließt, genügt nicht.
D2.3 Contrôle technique: Jedes Fahrzeug hat eine gültige technische Hauptuntersuchung.
D2.4 Maximales Fahrzeugalter: Fahrzeuge dürfen das im Fleet Partner Agreement je Markt festgelegte Höchstalter nicht überschreiten. Zusätzlich gelten die Fahrzeug- und Ausstattungsstandards (Ziffer C4.2).
D2.5 Nachweise werden auf zwei Wegen geführt:
(a) Fahrer- und fahrzeugbezogene Nachweise — insbesondere Führerschein, Führungszeugnis, Contrôle technique und Versicherungsnachweis je Fahrzeug — sind in der Plattform zu hinterlegen und aktuell zu halten. Läuft ein solcher Nachweis ab, greift die automatische Sperre (Ziffer C3.2) für die betroffenen Fahrer und Fahrzeuge.
(b) Unternehmensbezogene Nachweise — insbesondere die Beförderungslizenz nach D2.1, Registerauszüge und unternehmensweite Versicherungsverträge — nimmt die Plattform derzeit nicht entgegen. Der Flottenpartner hält sie vor und legt sie auf Anforderung vor; das entspricht Ziffer 5.2 und 14 des Fleet Partner Agreement. Sie werden im Onboarding außerhalb der Plattform geprüft.
D2.6 Der Flottenpartner ist jederzeit dafür verantwortlich, dass seine Fahrer und Fahrzeuge die Anforderungen erfüllen.
D3. Provision
D3.1 Emaride stellt dem Flottenpartner für die Vermittlung eine Provision von 10 % des Fahrpreises in Rechnung. Bemessungsgrundlage ist der Fahrpreis vor Mehrwertsteuer.
D3.2 Trinkgelder sind nicht Teil der Bemessungsgrundlage. Auf Trinkgelder wird keine Provision erhoben; sie werden ungekürzt weitergeleitet (Ziffer B8).
D3.3 Reduzierte Sätze sind stets befristet. Vorgesehen sind:
| Programm | Verlauf |
|---|---|
| Onboarding-Rampe | 0 % → 3 % → 10 % |
| EV-Förderung | 0 % → 5 % → 10 % |
| Aktionen | nach dem jeweiligen Addendum |
D3.4 Nach Ablauf oder Widerruf einer Reduktion gilt automatisch wieder der Satz von 10 %. Aus einem reduzierten Satz erwächst kein erworbenes Recht und keine Zusage für die Zukunft.
D3.5 Plattform-Gebühren (Betriebs-, Abonnement- und Auszahlungsgebühren) sind von der Provision unabhängig, werden separat und zusätzlich berechnet und fallen auch in Phasen mit reduzierter oder ausgesetzter Provision an.
D3.6 Die Provision erhöht den Fahrgästen angezeigten Fahrpreis nicht.
D4. Abwicklung und Auszahlung
D4.1 Fahrpreise werden ausschließlich über den PSP abgewickelt (Stripe als Merchant of Record). Emaride hält, besitzt oder verwaltet keine Fahrgelder.
D4.2 Der PSP zahlt an den Flottenpartner nach dem im Fleet Partner Agreement geregelten Auszahlungsrhythmus aus. Emaride stellt seine Provision und die Plattform-Gebühren in Rechnung.
D4.3 Der Flottenpartner unterhält ein vollständig verifiziertes Konto beim PSP. Auszahlungen sind ohne diese Verifikation nicht möglich.
D4.4 Barzahlungen sind auf der Plattform nicht vorgesehen.
D5. Einschränkung, Suspendierung und Beendigung
D5.1 Emaride kann den Zugang eines Flottenpartners einschränken, suspendieren oder beenden, wenn dies aus Sicherheits-, Betrugs-, Rechts- oder Erlaubnisgründen, wegen eines Verstoßes gegen diese Bedingungen oder das Fleet Partner Agreement oder wegen Nichtzahlung erforderlich ist.
D5.2 Vor einer Einschränkung oder Suspendierung erhält der Flottenpartner eine Begründung auf einem dauerhaften Datenträger mit den konkreten Tatsachen und Umständen — gleichzeitig mit oder vor dem Wirksamwerden der Maßnahme (Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/1150).
D5.3 Bei einer Beendigung wird die Begründung mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden mitgeteilt, soweit die Verordnung (EU) 2019/1150 keine kürzere Frist zulässt.
D5.4 Der Flottenpartner kann die Entscheidung über das interne Beschwerdeverfahren (info@emaride.lu) prüfen lassen. Emaride prüft die Beschwerde durch eine Person und teilt das Ergebnis begründet mit.
D5.5 Die Fristen aus D5.2 und D5.3 entfallen, soweit eine gesetzliche Pflicht ein sofortiges Handeln verlangt, ein wiederholter Verstoß vorliegt oder eine unmittelbare Gefahr für Fahrgäste, Fahrer oder Dritte besteht.
D5.6 Mahnung. Vor einer Einschränkung oder Suspendierung spricht Emaride bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen, das Fleet Partner Agreement oder die veröffentlichten Richtlinien in der Regel zunächst eine Mahnung aus. Die Mahnung benennt den Verstoß und die konkreten Tatsachen und Umstände, wird auf einem dauerhaften Datenträger zugestellt und fordert zur Abhilfe auf. Der Flottenpartner kann binnen 14 Tagen über das interne Beschwerdeverfahren (info@emaride.lu) Stellung nehmen; Ziffer D5.4 gilt entsprechend.
D5.7 Eine Mahnung ist keine Maßnahme im Sinne der Ziffern D5.1 bis D5.3 und beschränkt den Zugang nicht. Wiederholte oder nicht abgestellte Verstöße können zu einer Maßnahme nach Ziffer D5.1 führen. Emaride kann in den Fällen der Ziffer D5.5 unmittelbar handeln, ohne zuvor zu mahnen.
D6. Änderungen
Änderungen dieser Bedingungen oder der Zugangsvoraussetzungen werden Flottenpartnern mindestens 15 Tage vor dem Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt (Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/1150); Ziffer A6.2 gilt entsprechend, einschließlich des Rechts, das Verhältnis vor Ablauf der Frist zu beenden.
D7. Datenverarbeitung
D7.1 Soweit Emaride personenbezogene Daten im Auftrag des Flottenpartners verarbeitet,
gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag dpa-fleet-partner; die Einzelheiten der Verarbeitung
stehen in schedule-7 (Data Processing Particulars).
D7.2 Für die Daten der Kontaktpersonen des Flottenpartners gilt datenschutz-partner.
D7.3 Für die eigenen Verarbeitungen des Flottenpartners — etwa Disposition, Lohnabrechnung und steuerliche Pflichten — ist er selbst Verantwortlicher.
D8. Fleet-as-Employer
D8.1 Der Flottenpartner beschäftigt oder beauftragt die Driver selbst und ist deren Arbeitgeber bzw. Auftraggeber. Er trägt die arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Pflichten, einschließlich Entgelt, Arbeitszeit- und Ruhezeitvorschriften.
D8.2 Emaride ist nicht Arbeitgeber, nicht Mitarbeitgeber und nicht Auftraggeber der Driver (Ziffern A3.3 und C0.2).
D8.3 Der Flottenpartner stellt sicher, dass die Autonomie der Driver nach Ziffer C2 gewahrt bleibt, soweit sie in seiner Verantwortung liegt, und dass er keine Weisungen erteilt, die Emaride als Arbeitgeber erscheinen lassen könnten.
Teil E — Firmenkunden
E1. Verhältnis zum Corporate Client Agreement
E1.1 Firmenkunden und ihre benannten berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen die Plattform auf Grundlage des signierten Corporate Client Agreement und dieser Bedingungen. Im Widerspruchsfall geht das Corporate Client Agreement für den Firmenkunden vor.
E1.2 Keine Verbraucherrechte für den Firmenkunden. Der Firmenkunde handelt als Unternehmer; Teil B gilt für ihn nicht. Die zwingenden Verbraucherrechte einer natürlichen Person, die eine Fahrt als Verbraucher nutzt, bleiben davon unberührt.
E2. Berechtigte Mitarbeiter
E2.1 Der Firmenkunde benennt die Personen, die auf seine Rechnung buchen dürfen, und hält diese Liste aktuell. Er entzieht die Berechtigung unverzüglich, wenn sie entfallen ist.
E2.2 Der Firmenkunde ist für die über sein Firmenkonto gebuchten Fahrten und die dafür anfallenden Beträge verantwortlich und dafür, dass seine berechtigten Personen diese Bedingungen einhalten.
E3. Abrechnung
E3.1 Fahrten über ein Firmenkonto werden auf Rechnung abgerechnet, mit den im Corporate Client Agreement vereinbarten Zahlungsfristen. Die Zahlungsabwicklung läuft über den PSP; Emaride hält keine Gelder.
E3.2 Der Firmenkunde erhält eine aufgeschlüsselte Sammelrechnung mit den einzelnen Fahrten.
E4. Änderungen
Änderungen werden dem Firmenkunden mindestens 15 Tage vor dem Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt (Ziffer A6.2).
E5. Datenverarbeitung
Für die Daten der Kontaktpersonen und der benannten berechtigten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter gilt datenschutz-partner. Für Fahrgastdaten der buchenden Personen gilt
datenschutz.
Mit der Nutzung der Plattform bestätigen Sie, dass Sie diese Bedingungen und den für Sie geltenden Teil gelesen und angenommen haben.
Abweichungen vom V2.1-Legal-Package
Diese Fassung folgt dem V2.1-Legal-Package (Platform Terms of Use, Parts A–E). Wo sie davon abweicht, geschieht das aus den folgenden Gründen — überwiegend, weil die englische Bundle-Fassung an einzelnen Stellen dem deutschen und luxemburgischen Recht nicht genügt oder inzwischen überholt ist:
| V2.1 Part | Unser Abschnitt | Abweichung und Begründung |
|---|---|---|
| Part A13.2 / Part B7.3 — Verweis auf die EU-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten | A9 | Entfernt. Die Plattform wurde zum 20.07.2025 durch die Verordnung (EU) 2024/3228 abgeschaltet. Ein Verweis darauf wäre eine irreführende Angabe. Stattdessen: interner Beschwerdeweg, Erklärung nach § 36 VSBG, Médiateur de la consommation und die DSA-Stelle nach Art. 21 VO 2022/2065. |
| Part A13.2 — „courts of the City of Luxembourg" als Auffang-Gerichtsstand | A8 | Gegenüber Verbrauchern nicht übernommen. Verbraucher können nur an ihrem Wohnsitz verklagt werden (Art. 17–19 VO (EU) Nr. 1215/2012); ein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand wäre unwirksam. Für geschäftliche Nutzer bleibt der Auffang-Gerichtsstand in Luxemburg. |
| Part A8 / Part B6.2 — Haftungsklauseln | A5.1, A5.2 | Ausformuliert als Drei-Stufen-Modell, und der Begriff „wesentliche Vertragspflicht" wird in der Klausel selbst definiert und mit Beispielen unterlegt. Ein bloßer Verweis auf einen undefinierten Sammelbegriff für besonders wichtige Pflichten verstieße gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB). |
| Part B2.2 — „cancellation or no-show fee is disclosed before booking" | B6.3, B7.3 | Verschärft. Die Gebühr ist ausdrücklich als Schadenspauschale ausgestaltet, auf den typischen Schaden (Leer-Anfahrt, Wartezeit — nicht der volle Fahrpreis) begrenzt und mit Nachweisvorbehalt versehen. Ohne diesen Vorbehalt wäre die Klausel nach § 309 Nr. 5 lit. b BGB unwirksam. |
| Part A5.1 / Part B3.1 — Zahlungsabwicklung | B3.2, D4.1 | Präzisiert auf das Stripe-MoR-Modell. Emaride hält, besitzt und verwaltet keine Fahrgelder und stellt nur die Provision in Rechnung. Eine Formulierung, nach der Emaride Fahrgelder einzieht und einen Restbetrag weitergibt, wäre ein erlaubnispflichtiges Finanztransfergeschäft (§ 63 ZAG). |
| Part A11 — Änderungen („continued use constitutes acceptance") | A6.1 | Gegenüber Verbrauchern auf aktive Annahme umgestellt. Eine Zustimmungsfiktion durch weitere Nutzung ist bei laufzeitgebundenen Verbraucherverträgen angreifbar. Für geschäftliche Nutzer bleibt die 15-Tage-Frist nach P2B Art. 3 Abs. 2. |
| Part B — Verbraucherinformationen | B4 | Ergänzt. Der Ausschluss des 14-tägigen Widerrufsrechts wird mit Rechtsgrundlage und Begründung dargestellt (Art. 3 Abs. 3 lit. k RL 2011/83/EU, § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB) statt als nackter Ausschluss. |
| Part B — Streitbeilegung DE/LU | A9.2, A9.3 | Ergänzt. Erklärung nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG (Pflichtangabe für DE) und der Service national du Médiateur de la consommation (LU). Das Bundle nennt nur eine unbestimmte „ADR entity … Annex [B-ADR]". |
| Part C1.2 — „freedom to accept, decline … without penalty" | C2.1, C2.2 | Übernommen und im Produkt umgesetzt. Die Fahrer-Zuordnung berücksichtigte bis zum 30.07.2026 eine Annahmequote als Rangfaktor (Gewicht 0,15). Das war ein Nachteil für ablehnende Fahrer und damit unvereinbar mit C2.1. Das Gewicht steht jetzt auf 0, die Annahmequote wirkt sich nicht auf die Rangfolge aus (packages/shared/src/logic/driver-ranking.ts); ein Wächter-Test erzwingt den Wert. Kein offener Counsel-Punkt mehr. |
| Part C4 — „Drivers/Fleet Partners receive Fares net of the 10% Commission" | C0.2, D3, D4 | Umgestellt. Vergütungs- und Provisionsfragen stehen ausschließlich in Teil D (Verhältnis Emaride ↔ Flottenpartner). Teil C enthält bewusst keine Vergütungsregelung, weil zwischen Emaride und dem Driver keine Vergütungsbeziehung besteht (Fleet-only, Part C0). |
| Part C2 / Part D — Dokumente und Fahrzeugstandards | C3, C4.2, D2 | Konkretisiert um die im Produkt umgesetzten Punkte: Auto-Lock bei Ablauf mit Art.-22-Schutz, Versicherung „app-on", Contrôle technique, maximales Fahrzeugalter, versiegeltes Trinkwasser. |
| Part D1 — nur Verweis auf das Fleet Partner Agreement | D2–D8 | Erweitert. Die Zugangsbedingungen für gewerbliche Nutzer müssen nach Art. 3 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EU) 2019/1150 öffentlich zugänglich sein; ein Verweis auf einen nicht öffentlichen Vertrag genügt dafür nicht. |
| Part E — Corporate User Terms | E1–E5 | Übernommen und um Abrechnung auf Rechnung, benannte berechtigte Mitarbeiter und die 15-Tage-Frist ergänzt. |
| Execution-Version-Platzhalter (RCS-Nummer, TVA, Adresse, PSP-Identität, Versicherungssummen) | A1.1, D2 | RCS und TVA sind als „in Eintragung" ausgewiesen, der PSP ist mit Stripe benannt. Versicherungssummen und das maximale Fahrzeugalter je Markt stehen im Fleet Partner Agreement und werden hier nicht dupliziert. |